Posted 17.04.2016
Abfärbungswirkung von Einkünften einer Ärzte-GbR
Die Einkünfte einer Ärzte-GbR sind insgesamt solche aus Gewerbebetrieb, wenn die GbR auch Vergütungen aus ärztlichen Leistungen erzielt, die in nicht unerheblichem Umfang ohne leitende und eigenverantwortliche Beteiligung der Mitunternehmer-Gesellschafter erbracht werden (BFH, Urteil v. 3.11.2015 - VIII R 62/13; veröffentlicht am 30.3.2016).
Zu den betroffenen Rechtsformen gehören BAG, ÜBAG, PartG und PartGmbB. Es dürfte insbesondere bei Betrieb von Zweitpraxen ohne Engagement des Inhabers oder aber in den Fällen von Großpraxen mit zahlreichen angestellten Berufsträgern die Diskussion über die Freiberuflichkeit der Tätigkeit fortgesetzt werden. Bei Umqualifizierung als "Gewerbe" muss Gewerbesteuer bezahlt werden, jedoch kann diese auf die Einkommensteuer der Mitunternehmer bis zu einer Höchstgrenze angerechnet werden. So verbleibt nur in Gemeinden mit hohen Gewerbesteuer-Hebesätzen eine Zusatzbelastung.
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